Montag, 11. August 2025
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LinkedIn Data Scraping: Das Urteil

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Du denkst, dass öffentlich zugängliche Daten im Internet jedem frei zur Verfügung stehen? Genau das dachte auch ein Unternehmen namens Proxycurl, das mit den Daten von LinkedIn ein millionenschweres Geschäft aufgebaut hat. Doch LinkedIn hat jetzt bewiesen, dass dem nicht so ist und setzt damit einen wichtigen Präzedenzfall. Was bedeutet das für dich als Nutzer und was steckt hinter dem Begriff „Data Scraping“?

Was ist Data Scraping?

Der Begriff Data Scraping oder auch Web Scraping bedeutet, dass ein Computerprogramm Daten automatisiert von Websites extrahiert und in eine für den Menschen lesbare Form bringt, zum Beispiel in eine Tabelle. Suchmaschinen wie Google nutzen eine spezielle Art von Scraping, sogenannte Crawler oder Bots, um das Internet zu durchsuchen und zu indexieren.

Allerdings gibt es auch Unternehmen, die diese Technik nutzen, um massenhaft Daten von Social-Media-Plattformen zu sammeln. Genau das hat Proxycurl gemacht. Sie boten Tools für Personalverantwortliche an, mit denen sie E-Mail-Adressen und Profilinformationen von LinkedIn-Nutzern abgreifen konnten.

LinkedIn vs. Proxycurl: Das Duell um die Datenhoheit

LinkedIn hat verständlicherweise Klage eingereicht, weil Proxycurl gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Und wie die Vizepräsidentin der Rechtsabteilung von LinkedIn, Sarah Wright, berichtete, hat das Unternehmen den Fall nun zu seinen Gunsten gelöst.

Proxycurl muss alle unrechtmäßig gesammelten LinkedIn-Daten dauerhaft löschen und darf nicht mehr unberechtigt auf die Plattform zugreifen. Das Gericht hat eine entsprechende dauerhafte Anordnung erlassen, die Proxycurl auch an seine Kunden senden muss.

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Sofortige Auswirkungen hat das allerdings nicht, da Proxycurl seinen Betrieb bereits eingestellt hat. Der Gründer Steven Goh hatte schon früher in diesem Monat angekündigt, das Geschäft aufzugeben, da er den rechtlichen Kampf gegen Microsoft, die über unbegrenzte finanzielle Mittel verfügen, nicht führen konnte.

Der Knackpunkt in diesem Fall ist, ob öffentlich geteilte Informationen auf einer Plattform einfach so abgeschöpft werden dürfen. Proxycurl argumentierte, dass die Daten öffentlich verfügbar waren. LinkedIn entgegnete, dass diese Tools Daten sammelten, die nur eingeloggten Nutzern zugänglich waren, was die Nutzungsbedingungen verletzt.

Ein entscheidender Präzedenzfall

Ähnliche Fälle gab es auch schon bei anderen Plattformen. Meta verlor beispielsweise einen Fall gegen Bright Labs, in dem ein Richter entschied, dass öffentlich verfügbare Informationen von Facebook und Instagram gescraped werden dürfen. Das hat Meta dazu veranlasst, mehr Kontoinformationen zu sperren, um die Schlupflöcher zu schließen. Das Ergebnis: Weniger Sichtbarkeit bei Google, aber besserer Datenschutz und stärkere rechtliche Kontrolle.

Genau diese Abwägung muss auch LinkedIn vornehmen. Sollen mehr Daten öffentlich zugänglich gemacht werden, um die Reichweite zu erhöhen, oder sollen sie hinter der Log-in-Mauer geschützt werden, um den Wert der Plattform und die Daten ihrer Mitglieder zu sichern?

In diesem Fall hat LinkedIn erneut erfolgreich argumentiert, dass die Datennutzung von Proxycurl gegen die Nutzungsbedingungen verstieß. Dieses Urteil, zusammen mit einem früheren Fall gegen hiQ Labs, schafft einen wichtigen juristischen Präzedenzfall. Es trägt dazu bei, die technischen und rechtlichen Aspekte des Datenzugriffs im Kontext von sozialen Medien zu klären.

LinkedIn muss zwar mehr Daten hinter dem Log-in verstecken, um potenzielle Missbräuche zu verhindern, aber angesichts der zunehmenden Zahl von KI-Tools, die auf Daten zugreifen wollen, ist das wahrscheinlich ohnehin der klügere Weg.

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