Diversitätsrichtlinie für Personalbesetzung und Rekrutierung

Diversität, Chancengleichheit und Inklusion bilden zentrale Grundsätze für Rekrutierungs- und Beschäftigungsprozesse. Die Besetzung von Positionen sowie die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften, Dienstleistern oder Partnern orientieren sich an objektiven Kriterien wie fachlicher Qualifikation, beruflicher Eignung und persönlicher Integrität – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder sozialem Hintergrund.

Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu fördern, das von Respekt, Offenheit und gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. Rekrutierungsverfahren werden diskriminierungsfrei gestaltet und berücksichtigen aktiv Maßnahmen zur Förderung unterrepräsentierter Gruppen. Dies umfasst unter anderem inklusive Stellenausschreibungen, barrierefreie Bewerbungsverfahren sowie eine transparente Kommunikation im Auswahlprozess.

Die Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden, Freelancer:innen und Kooperationspartnern erfolgt auf der Grundlage partnerschaftlicher Gleichbehandlung. Diskriminierung, Mobbing oder strukturelle Benachteiligung werden nicht geduldet. Bei der Auswahl von Projektbeteiligten wird bewusst auf eine ausgewogene Zusammensetzung geachtet, um vielfältige Perspektiven und Erfahrungen in redaktionelle, kreative und strategische Prozesse einzubringen.

Fortbildung und Sensibilisierung zu den Themen Diversität, Inklusion und unbewusste Vorurteile werden als kontinuierliche Aufgabe verstanden. Entscheidungen über Zusammenarbeit, Projektleitung oder Führungsfunktionen basieren ausschließlich auf Kompetenzen und Leistungsfähigkeit.

Die Diversitätsrichtlinie für Personalfragen wird regelmäßig überprüft und fortlaufend an neue Erkenntnisse, gesellschaftliche Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Sie trägt dazu bei, Strukturen zu schaffen, in denen Vielfalt nicht nur anerkannt, sondern aktiv gefördert wird.